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Falsche technische Zertifizierungen im Baubereich und in den damit zusammenhängenden Bereichen

Aktualisiert: 8. Nov. 2022

Seit Jahren besteht eine Tendenz in der Gesetzgebung zur Verringerung oder Beseitigung der behördlichen Nachprüfung der Einhaltung der Bauvorschriften und nicht nur. In diesem Sinne ist die SCIA eingeführt worden, an welcher die Konformitätsbestätigung durch den Techniker angebracht wird. Heutzutage übt der letzte ein Dienst im öffentlichen Interesse aus [siehe art. 359 Cp (it. StGB)], der einmal von der Verwaltung verrichtet wurde. Dank der technischen Zertifizierung der Konformität der Bau mit bestimmten Anforderungen haben sich die Genehmigungsfristen deutlich verringert. Diese bürokratische Vereinfachung korrespondiert mit der gewachsenen strafrechtlichen Verantwortung des Technikers betreffend den Zertifizierungsgegenstand (den Anhang zu der SCIA). Tatsächlich, verlässt sich heute die öffentliche Verwaltung auf die Richtigkeit der Feststellungen, der Erklärungen, der Bescheinigungen, der Zertifizierungen, etc.. Die falsche Bescheinigung von nicht erfüllten Anforderungen stellt eine Irreführung der Verwaltung dar, welche bei Vorhandensein eines Vorsatzes den Tatbestand der Falschbeurkundung erfüllt. Dieses Verhalten, generell strafbar für jegliche falsche Bescheinigungen gem. Art 482 Cp wird pönalisiert auch im Art. 19 c. 6 L. 241/90 mit Bezug auf falsche Beurkundung in dem Anhang zu der SCIA und im Art. 20 c. 2 D.Lgs. 139/06 für falsche Zertifizierung der brandschutztechnischen Anforderungen mit vorgesehener Freiheitstrafe von einem bis drei Jahren.


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