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Sie befinden sich auf dem Blog von Rechtsanwalt Raffaele Bergaglio (Jahrgang 1969), italienischer Anwalt für Strafrecht mit deutschem familiärem Hintergrund. Seine enge Bindung an Deutschland und die deutsche Kultur bedingt durch seine Familie mütterlicherseits hat den Weg des deutsch-italienischen Austausches nicht nur im privaten, sondern auch im professionellen Bereich geebnet, so dass die Verteidigung von deutschen Bürgern und Unternehmen ein wesentlicher Teil der Kanzleitätigkeit ausmacht. Weiterlesen

ÜBER MICH

raffaele bergaglio avvocato penalista milano

Rechtsanwalt Raffaele Bergaglio (Jahrgang 1969) ist ein italienischer Anwalt für Strafrecht mit deutschem familiärem Hintergrund. Seine enge Bindung an Deutschland und die deutsche Kultur bedingt durch seine Familie mütterlicherseits hat den Weg des deutsch- italienischen Austausches nicht nur im privaten, sondern auch im professionellen Bereich geebnet, so dass die Verteidigung von deutschen Bürgern und Unternehmen ein wesentlicher Teil der Kanzleitätigkeit ausmacht.


Er ist Gründungspartner von Lexéns und mit einem Team aus unabhängigen Fachleuten, die er aus dem Kreis der Experten und Liebhaber des Strafrechts und der Strafprozessordnung auswählt, aber er arbeitet auch gerne mit Fachleuten aus anderen Disziplinen zusammen, da ein multidisziplinärer Ansatz immer mehr erforderlich ist, um die Probleme zu verstehen und die geeignete Verteidigungsstrategie für den spezifischen Fall zu entwickeln.

Er nahm an Strafprozessen teil, die für die behandelten Themen und die beteiligten Parteien von großer Bedeutung waren. Avv. Bergaglio blickt auf eine lange spezifische Berufserfahrung im Wirtschaftsstrafrecht. Sein persönlicher Track-record umfasst mehrere hunderten von Verfahren jeweils in jedem der folgenden Bereiche:

Konkursrecht, Bankrottprozesse


Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung, Bilanzfälschung, Beiseiteschaffen, Abzweigung, Buchhalterischer Bankrott, etc.


Wenn man im Strafprozess von Routine sprechen kann, dann wären die Konkursprozesse (Bankrottprozesse) in ihren verschiedenen Konstellationen ein Routinefall für unsere Kanzlei. Im Laufe der Jahre hat avv. Bergaglio sowohl italienische, als auch deutsche Unternehmer, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Berater u.a. gegen die Bankrott-/ Konkursanklagen der Staatsanwaltschaft erfolgreich verteidigt. In einigen Fällen ging es um Anklagen gegen Einzelunternehmer und wegen Operationen, die relativ
kleinere Schäden von mehreren hunderttausenden von Euro verursacht haben sollten, bis hin zu den komplexesten und bedeutendsten Fällen Italiens mit mehreren Angeklagten und Operationen, denen Schäden in Milliarden-Höhe vorgeworfen wurde.

Unternehmensstrafrecht, Fahrlässige Straftaten


Fahrlässige Tötung, Körperverletzung. Hierbei handelt es sich um Arbeitsunfälle, Produkthaftung, Berufshaftung, Umweltverschmutzung, Wasserverschmutzung, Lebensmitteldelikte, Herbeiführung von Katastrophen mit mehreren Opfern wie Zugunglücke, im Medizinbereich, u.a.


Die fahrlässigen Straftaten und die Erfolge, die wir auf diesem Gebiet für unsere Mandanten erzielt haben, stellen eindeutig das Aushängeschild unserer Kanzlei  dar. Rechtsanwalt Bergaglio hat von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu internationalen Gruppen der chemischen und Maschinenbauindustrie erfolgreich vertreten. Hierzu zählen einige der umfangreichsten und kompliziertesten aus faktischer und rechtlicher Sicht Prozesse mit den schwersten Folgen für die verletzten Rechtsgüter (Gesundheit und Leben der Personen) und für die Angeklagten (Freiheitsstrafen von mehreren Jahren, die auf Mitarbeiter, Unternehmensexponenten, Geschäftsführer, manchmal auch Gesellschafter und Aktionäre drohten), sowie für die haftenden Unternehmen.


Zu der enormen Anzahl an Prozessen und Fallkonstellationen, die avv. Bergaglio und sein Team geführt haben, zählen das bis dato größte medizinische Skandal Italiens, der „Herzklappenprozess“, wo er erfolgreich eine namhafte deutsche Gesellschaft verteidigt hat, sowie zwei der schwersten Eisenbahnunfälle Italiens.


Ein der letzten Erfolge in diesem Bereich betrifft der Freispruch des österreichischen Geschäftsführers der italienischen Tochtergesellschaft einer internationalen Gruppe der Maschinenbauindustrie, der entgegen der überwiegenden Rechtsprechung in einer wegweisenden Entscheidung, die vollumfänglich der Verteidigungsthese von avv. Bergaglio folgt, artikuliert wurde.


Zu diesem Bereich zählen ebenfalls die zahlreichen Prozesse, in welchen avv. Bergaglio und sein Team andere Anwälte, sowie Ingenieure, Steuerberater, Ärzte und ärztliche Equipen gegen Anklagen für Verbrechen begangen bei der Berufsausübung verteidigt haben.

Verbrechen gegen die öffentliche Verwaltung, Korruption, Veruntreuung, Amtsmissbrauch, Vergabe öffentlicher Aufträge


Auch hier weist die Kanzlei eine extensive und relevante Erfahrung auf. Rechtsanwalt Bergaglio mit der Hilfe von seinem Team hat Spitzenpolitiker, Bürgermeister, Verwaltungsleiter, hohe Beamten und andere Anwälte und Freiberufler in komplizierten und delikaten Prozessen mit beträchtlicher Anzahl an Angeklagten erfolgreich verteidigt. Darunter zählen die bekanntesten Korruptions-Prozesse Italiens, die in den Media unter den Namen „Infrastrutture Lombarde“, "Tangentopoli bis“,"Rimborsopoli“ bezeichnet werden und manche davon noch aktuell am Laufen sind;

Finanzstraftaten, Geldwäsche, Hehlerei, Steuerstraftaten, Steuerhinterziehung, Bankdelikte, Anlagenstrafrecht, Unterschlagung, etc.


In diesem Bereich hat avv. Bergaglio langjährige und relevante Erfahrung. Unter den letzten Erfolgen sind eine vor dem Kassationsgericht erstrittene Pilot-Entscheidung zugunsten seines Mandanten in einer sehr spezifischen Fallkonstellation aus den Bereichen Finanz-, Steuerstrafrecht und Geldwäsche. Entgegen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und der zwei gerichtlichen Vorinstanzen hat das Kassationsgericht der Argumentation von Rechtsanwalt Bergaglio vollumfänglich recht gegeben und die Befreiung von Beschlagnahme von Aktiva für mehrere Dutzend Millionen Euro, sowie einer bedeutenden Kunstsammlung angeordnet.


Die Kanzlei hat erfolgreich Mandanten gegen Anklagen wegen Steuerdelikte im E- Commerce, wegen internationaler organisierter Kriminalität zur Begehung von Steuerstraftaten im Bereich der MwSt- Abführung, Energiezertifikate u.a. Steuerstraftaten verteidigt. Avv. Bergaglio hat an Verfahren gegen Exponenten von großen namhaften Bankgruppen teilgenommen, sowie leistet aktuell Verteidigung in einem Anlagenbetrugsprozess, in dem mehrere Banken und Bankexponenten, Geschäftsführer von Unternehmen, Notare usw. angeklagt sind.

Betrugsprozesse


Die Kanzlei hat sich in den Jahren als die typische Anlaufstelle für deutsche, österreichische und schweizer Bürger und Unternehmer entwickelt, die Opfer von den verschiedensten Arten von Betrügen geworden sind. Ganz oft darunter die sog. "Rip- Deals", Online-Betrüge aber auch Betrüge im Kommerz und im Versicherungsbereich.


Rechtsanwalt Bergaglio und sein Team haben an unzählige Betrugsprozesse sowohl als Verteidiger der Betrugsopfer, als auch als Verteidiger von angeklagten Unternehmer wegen Subventionsbetrugs, Betrugs im Rahmen des Baus und der Energie u.a. teilgenommen. Hierbei geht es sowohl um Einzelbetrugsfälle als auch um umfangreiche Betrugsfälle in Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und im Rahmen des Bank- und Versicherungswesens.

Urherberstrafrecht


Im Bereich des Urheberrechts hat avv. R. Bergaglio für Gesellschaften für kollektive Verwaltung von Urheberrechten an Musik und namhafte Mode-Konzerne Vertretung geleistet, sowie wichtige Urteile im Bereich der Verletzung der Industriegeheimnisse, der Konkurrenz, Fälschungen, Markenfälschung und Patentverletzungen zugunsten seinen Mandanten erstritten. Hierzu zählen auch einige wichtige Prozesse in Informatikbereich und im Markenfälschung-Bereich und Patentverletzungen.

Baustrafrecht


Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit, in welchem avv. Bergaglio extensive Erfahrung gemacht hat bilden die Straftaten im Baubereich. Er hat sowohl deutsche und österreichische Eigentümer von Immobilien in Italien als auch internationale Unternehmen der erneuerbaren Energiebranche (Windparks und Photovoltaik) und andere Unternehmen erfolgreich vertreten. Als Mitglied des forensischen Ausschusses der Kammer der Ingenieure und Architekten, kooperiert avv. Bergaglio in komplexen Fällen, in welchen spezielle gutachterliche Expertise gefragt ist, mit den anerkanntesten Bauingenieuren und Architekten Italiens.

Beratungstätigkeit


Avv. Bergaglio und sein Team haben für zahlreiche italienische, deutsche, österreichische u.a. Unternehmen aus verschiedenen Industriebranchen geeignete Compliance Models entworfen oder die bestehenden überprüft und aus strafrechtlicher Sicht optimiert. Die Kanzlei unter der Leitung von Avv. Bergaglio berät laufend mehrere deutsche und österreichische Unternehmens-Gruppen mit starker Präsenz in Italien bezüglich der Prävention von strafrechtlichen Risiken im Unternehmen. Avv. Bergaglio nimmt als Präsident und als Mitglied an Überwachungsorganen von Unternehmen teil.

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Raffaele Bergaglio Rechtsanwälte für Strafrecht 

Via Passione, 8
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Tel: +39 02 36539640
info@penalex.it

Aus Gründen der Arbeitsethik nimmt die Kanzlei nicht an Initiativen und Veranstaltungen teil, die Anwalts- und Kanzleiprämien, Awards, Bewertungen, Auszeichnungen, etc. gegen Entgelt (direktes oder indirektes) vergeben. 

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