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Misshandlung innerhalb der Familie und ähnliche Verbrechen 

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Wie in jedem menschlichen sozialen Umfeld kann es auch innerhalb der Familie zu Spannungen kommen, die manchmal zu echter Misshandlung oder anderen Delikten wie der Verletzung von familiären Unterstützungsverpflichtungen, Missbrauch von Erziehungsmitteln, Kindesentführung oder deren Festhalten im Ausland führen. 

 

In der Regel entstehen diese Straftaten aus dem Zerfall einer engen persönlichen, auf gegenseitiger Zuneigung basierenden Beziehung zwischen den Individuen. Da sich solche Beziehungen von Paaren oft in einer Ehe und/oder in gemeinsamem Nachwuchs konkretisieren, ist im Umgang mit kriminellen Erscheinungen der genannten Art eine äußerste Sensibilität notwendig – sowohl bei der Verteidigung des Angeklagten als auch bei der Unterstützung des Opfers.  

 

Im Allgemeinen stellt sich dies als äußerst komplex und lang andauernd dar. Daher ist manchmal ein multidisziplinärer Ansatz des Strafrechtsanwalts erforderlich, welcher sich eventuell auch mit den zivilrechtlichen Anwaltskollegen bezüglich der Trennung oder des Schutzes des Arbeitsverhältnisses koordinieren muss.

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