FÄLSCHUNG UND PIRATERIE
Art. 473 C.p. (it. StGB) und Art. 171 ff. des Gesetzes 633/42
Das Phänomen der Fälschung tritt als eine komplexe Gesamtheit von Verstößen gegen Gesetze, Normen, Verordnungen und vertragliche Bindungen, die die Rechte des geistigen Eigentums und der kommerziellen Nutzung von Produkten jeder Art regeln, auf. Neben gefälschten Waren, also solchen, die rechtswidrig eine Marke tragen, die identisch mit einer registrierten Marke ist, gibt es unerlaubt hergestellte Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen. Damit sind rechtswidrige Vervielfältigungen von durch Copyright geschützten Produkten, Modellen oder Zeichnungen gemeint.
Fälschungen und Piraterie sind im Laufe der Zeit ein wachsendes Problem für die Gesellschaft und für die Unternehmen geworden, die sich rechtmäßig verhalten. Diese kriminelle Erscheinung wird durch die Entwicklung der Informationstechnologie und digitalen Technologie begünstigt, die die missbräuchliche Reproduktion von Marken, Formen und im Fall von audiovisuellen und multimedialen Files auch von deren Inhalten extrem einfach und günstig gemacht hat. Die Tendenz zur Globalisierung des Handels hat den Fälschern neue Märkte eröffnet und die Einführung des elektronischen Handels, der zu einer physischen Trennung von Verkäufer und Käufer führt, hat die Möglichkeiten des Missbrauchs multipliziert.
Die Straftat der Fälschung operiert heutzutage auf globaler Ebene. Sie produziert zerstörerische Effekte, und zwar in Form von Schäden für den Betrieb, dessen Produkte gefälscht werden und für den Endverbraucher. Während der freie Wettbewerb Vorteile schafft, indem er Verbesserungen im Angebot mit sich bringt, die darauf abzielen, den Kunden zu erobern, verursacht die Fälschung Schäden. Der Fälscher hat selbst kein Interesse daran, in die Qualität der verwendeten Materialien, in die entsprechenden Qualitätskontrollsysteme, in die Forschung und die Entwicklung zu investieren. Daher hat er viel geringere Kosten als der Originalproduzent, dessen Hauptsorge es ist, einen soliden Ruf zu erringen und zu behalten, der an die gute Qualität der eigenen Produkte anknüpft. Im Vergleich mit den Originalproduzenten ist der Fälscher hingegen in der Lage, das Produkt zu viel niedrigeren Preisen zu verkaufen.
Manchmal kann die gefälschte Ware auch preislich mit dem Originalprodukt verwechselt werden, um so den Profit parasitär zu maximieren. In anderen Fällen werden die gefälschten Artikel zu viel niedrigeren Preisen verkauft als die echten Produkte. Es gibt auch nachgebildete Waren, deren Qualität derjenigen der Originalprodukte nahe kommt.
Das Unternehmen, dessen Produkte gefälscht werden, erleidet so eine Reduzierung des Markenwertes, den es mühevoll in jahrzehntelanger Arbeit erworben hat sowie einen Verlust des Ansehens, der Erforschung, der Kreativität und der Kommunikation, die die Basis für den Erfolg eines Produktes darstellen.
Die Fälschung ist in Art. 473 Cp unter Strafe gestellt.
Auch das Phänomen der Piraterie von Geisteswerken setzt heutzutage das Überleben der Kreativwirtschaft ernsthaft aufs Spiel. Vor der vorsätzlichen Verletzung des Urheberrechts (Copyright) mit konkreter Gewinnerzielungsabsicht schützt das Gesetz 633/1942 über das Urheberrecht auch durch die darin vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen der Art. 171 ff.
Derartigen Phänomenen wird unverzüglich dadurch entgegengetreten, dass der ausdrücklich dafür vorgesehene Rechtsweg beschritten wird. In dieser Hinsicht sieht die Rechtsordnung, abgesehen von der Verfolgung der Schuldigen, die Möglichkeit vor, Mittel zu ergreifen, die die Sicherstellung und Beschlagnahme der gefälschten Produkte bewirken.
Es handelt sich dabei aber um Mittel, welche die Unterstützung eines Anwalts erfordern, der die Materie gut kennt und der in der Lage ist, sich gemeinsam mit dem Mandanten die zweckmäßigste prozessuale Strategie verbunden mit dem Schutz des Rufes der Gesellschaft zu überlegen.