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Verfolgungshandlungen: in anderen Worten Stalking 

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Seit der Einführung der spezifischen Norm im Jahr 2009 belaufen sich die Anzeigen wegen Stalkings derzeit auf mehrere Zehntausende. 

 

Meistens besteht das rechtswidrige Verhalten in ständigen Telefonanrufen, Nachrichten (telefonisch, per WhatsApp, Facebook), Briefen, E-Mails, Karten, obsessiver Beschattung und anderen Modalitäten.

 

Dieses Vorgehen erzeugt in der Regel beim Opfer ein starkes Gefühl der Unterdrückung und einen Verlust seiner Selbstbestimmung. Manchmal bewirkt dies, dass die Betroffenen daher von einer Anzeige der Taten Abstand nehmen und stattdessen als einzigen Weg zur Verteidigung die Taten erdulden. 

 

Es handelt sich um eine Straftat, die auf einen Antrag hin verfolgt wird (das heißt durch die Anzeige der Taten seitens des Opfers), welcher innerhalb von 6 Monaten gestellt werden kann. Diese Anzeige ist im Fall der schweren wiederholten Drohungen „unwiderruflich“, beispielsweise wenn diese mit Waffen erfolgen. 

 

Es ist anzumerken, dass die Grenze zwischen Stalking und einfachem aufdringlichen oder kränkendem Verhalten manchmal sehr schmal ist. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass Behauptungen zur Unterstützung der Anzeige auf Grundlage der Straftat verwendet werden, die eigentlich zur Erreichung anderer Zwecke des Beschwerdeführers dienen, mit dem Ergebnis, dass der Angeklagte zu Unrecht gezwungen wird, sich zu verteidigen oder sogar vor Gericht gebracht wird.  

Die Feststellung besonders schwerer Verfolgung impliziert manchmal die Anwendung von Schutzmaßnahmen gegen die beschuldigte Person selbst.  

Einblicke in Stalking

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