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STRASSENVERKEHRSUNFÄLLE IN ITALIEN: Tötung und Verletzung von Personen im Straßenverkehr. Schadensersatz und Schmerzensgeld des Opfers und der Hinterbliebenen.

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Einen weiteren Punkt neben den vorsätzlichen Straftaten stellen die Straßenverkehrsunfälle dar, welche aufgrund ihrer traurigen Anzahl den Gesetzgeber im Jahr 2016 dazu veranlasst haben, spezifische Normen einzuführen: die Tötung im Straßenverkehr (art. 589 bis Cp) und die Verletzung von Personen im Straßenverkehr (art. 590 bis Cp). Diese sehen im Hinblick auf die früheren Regelungen deutlich höhere empfindliche Strafen vor. Darüber hinaus ist die Strafe für diejenigen verschärft worden, die beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Körperverletzungen oder Tötungen verursachen oder in diesem Zustand gegen bestimmte Verkehrsregeln verstoßen. 

 

Sehr oft werden die Ermittlungen in Bezug auf Straßenverkehrsunfälle mittels kinematischer Technik geführt, welche in Gesamtschau mit den Ergebnissen der Autopsie und der planimetrischen Fotographie durch die Polizeikräfte am Tatort bei der Rekonstruktion des Unfallgeschehens erhebliche Unterstützung bietet. Folglich erfordert die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Fahrzeugführer technische Ermittlungen, die in der Regel zeitnah eigeleitet werden. Um die Unfallbeteiligten oder die Opfer (beziehungsweise deren Nachkommen) bestmöglich zu unterstützen, erscheint es für eine technische Verteidigung in der ersten Phase häufig angebracht, beizeiten einen kinematischen Berater zu beauftragen, der den von der PM eingesetzten Experten zur Seite stehen kann. 

 

Neben der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit steht die Frage der zivilrechtlichen Haftung und damit der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz zugunsten derjenigen, die durch den Unfall Verletzungen erlitten haben, oder zugunsten der Erben der Opfer. Dies ist ein Bereich, in welchem der Rechtsanwalt erforderlich ist, um die Angemessenheit des Schadensersatzes mit dessen Dauer in Einklang zu bringen, im Verhältnis zur Dauer des Verfahrens. In Strafsachen sind die Zeiten tendenziell kürzer, auch weil der Zivilprozess bis zur Entscheidung im Strafprozess ausgesetzt werden kann. In jedem Fall darf nicht vergessen werden, dass es sehr oft sinnvoll sein kann, sich über die Entschädigung einvernehmlich und damit außergerichtlich zu einigen. 

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