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Unternehmenskredite und Rip-Deal (Betrug)

Art. 640 Cp (it. StGB)

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Immer mehr ausländische Unternehmen, die Finanzierung für Ihre Business-Projekte in Italien benötigen unterliegen einem Betrug [Art. 640 Cp (it. StGB)].

 

Die Betrüger, geben sich als Vertreter von Banken oder Investmentfonds aus, die zur Verfügung stünden den benötigten Betrag zum erschwinglichen Zinssatz bereitzustellen.

 

Im Gegenzug wird vom Unternehmer eine Barzahlung in der Form von Provision, Aufwendungsersatz, Kreditversicherung etc. verlangt.

 

Oft stellen die Betrüger den Kontakt zu den Opfern durch ihre Inserate her und präsentieren sich mit Namen wohlhabender Familien. In den ersten telefonischen Kontakten oder E-Mail Korrespondenz zeigen sie sich mehr oder weniger an der Art von Geschäft interessiert, die zu finanzieren wäre.

 

Das erste Treffen findet typischerweise in renommierten Hotels oder Restaurants statt, wo die Betrüger mit Luxusautos ankommen um ein Gefühl der finanziellen Stärke zu erwecken. Weitere Treffen werden in speziell angemieteten Büros organisiert. Der Treffpunkt zur Geschäftsabwicklung wird meistens im letzten Moment verändert, um eventuelle Hinterhalte durch die möglicherweise alarmierte Polizei zu vermeiden.

 

Die Betrüger bitten darum das Geld kurz zu kontrollieren und sobald sie im Besitz des Geldes kommen, verschwinden sie damit.

 

Die Anzeige der Tat muss mit dem Anwalt gut überlegt werden, da die Gefahr einer Verwaltungsstrafe für Einfuhr von Schwarzgeld in Italien (nicht deklarierte Beträge über 10.000 € Bargeld) droht, die bis zu 50% der überschüssigen Summe erreichen kann (Art. 9, D.Lgs. 195/08).

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