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Ein Blick auf den italienischen Strafprozess

Im Folgenden fassen wir die verschiedenen Stadien des ordentlichen Strafverfahrens sowie der Sonder- und Berufungsverfahren zusammen, um das Verständnis des Verfahrens in seinem dynamischen Zusammenhang zu erleichtern.

DIE PHASEN DES ORDENTLICHEN STRAFVERFAHRENS IN ERSTER INSTANZ

Ein Strafverfahren kann in der ersten Instanz in zwei oder drei Phasen aufgeteilt werden: ✓ das Ermittlungsverfahren ✓ das Zwischenverfahren ✓ das Hauptverfahren.

Die erste genannte dieser drei Phasen ist immer vorhanden. Bei der zweiten und dritten Phase hängt es davon ab, welche Straftat begangen worden ist.

ERMITTLUNGSVERFAHREN

Beteiligte Akteure:

✓ Staatsanwaltschaft

✓ Kriminalpolizei

✓ Ermittlungsrichter (GIP)

✓ Anwälte (Beschuldigter / Opfer) 

Im Laufe des Vorverfahrens nehmen der Staatsanwalt und die Kriminalpolizei, sobald sie Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangt haben, die Ermittlungen auf und suchen nach den Beweisen, die notwendig sind, um Anklage zu erheben. Der Staatsanwalt kann sich auch eines Sachverständigen bedienen, um spezielle Beweise zu erfassen. Außerdem kann er beim Ermittlungsrichter personen- und vermögensbezogene Zwangsmaßnahmen beantragen.

Seit 2000 kann gemäß dem neu eingefügten Art. 391 bis ff. des italienischen Strafgesetzbuches auch der Verteidiger innerhalb gewisser Grenzen eigene Ermittlungen im Interesse ihres Mandanten durchführen, auch durch Ermittler oder andere Berater. Wenn im Rahmen der Ermittlungen genug Beweise gegen den Verdächtigen gesammelt werden, wird die Anklage von der Staatsanwaltschaft erhoben. Andernfalls falls am Ende der Ermittlungsphase nicht genug Beweise gegen den Verdächtigen gesammelt geworden sind, dann wird der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens beantragen.

 

Die Ermittlungsphase endet oft mit der Benachrichtigung an den Verdächtigen über den Abschluss der Voruntersuchung. Bis dahin bleibt die Ermittlungsakte unter Verschluss. Wenn jedoch Ermittlungshandlungen durchgeführt werden, bei denen die Verteidigung das Recht hat teilzunehmen (man denke an unwiederholbare technische Bewertungen, Überprüfung von Vorsichtsmaßnahmen, Eingeständnis des Beweisverfahrens) wird ein erheblicher Teil dieser Akten dem Angeklagten von Anfang an zur Verfügung gestellt.

procedimento penale

ZWISCHENVERFAHREN - VORVERHANDLUNG

Beteiligte Akteure:

✓ der Vorverhandlungsrichter (GUP)

✓ Staatsanwaltschaft

✓ Anwälte (Angeklagter / Opfer / Nebenkläger) 

Die Vorverhandlung findet im Ratssaal statt, also ohne Publikum. Der Staatsanwalt und der Verteidiger des Angeklagten müssen unbedingt teilnehmen. Dies ist ein eventueller Schritt, der bei einigen weniger komplexen Straftaten übersprungen wird, da er in solchen Fällen durch eine direkte Vorladung vor das Gericht erfolgt. Es ist ein möglicher Schritt, der bei einigen weniger komplexen Straftaten übersprungen wird, da in solchen Fällen eine direkte Ladung vor Gericht erfolgt.

Es handelt sich daher um eine Zwischenphase, die nur für schwere Straftaten vorgesehen ist und in der der der Vorverhandlungsrichter entscheidet, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten auf der Grundlage der verfügbaren Beweise angemessen ist. Diese Verhandlungen finden in nichtöffentlicher Sitzung im kontradiktorischen Verfahren zwischen den Parteien statt. Wenn der Vorverhandlungsrichter nach Anhörung der Argumente der Parteien der Ansicht ist, dass die Beschuldigung unbegründet ist oder nicht durch ausreichende Beweise gestützt wird, erlässt er am Ende der Verhandlung das Urteil, nicht weiter zu verfahren (was heutzutage sehr selten geschieht). Andererseits verweist er, wenn er der Ansicht ist, dass genügend Beweise für die Anklage vorliegen, den Angeklagten zur Verhandlung, so dass die dritte Phase, das Hauptverfahren, eröffnet wird.

In der Vorverhandlung können auch bestimmte Sonderverfahren festgelegt werden, wie das abgekürzte Verfahren und die Strafzumessung. 

HAUPTVERFAHREN

Beteiligte Akteure:

✓ Gericht (monokratisch und kollegial) / Corte d’Assise

✓ Staatsanwaltschaft

✓ Anwälte (Angeklagten / Nebenkläger)

Im Hauptverfahren muss die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat in streitiger Verhandlung mit den Parteien (Staatsanwalt, eventuell Nebenkläger und Verteidiger des Angeklagten) vor einem dritten, unparteiischen Richter bewiesen werden, der bis auf wenige Ausnahmen die Ermittlungshandlungen des Staatsanwalts, die in der ersten Phase durchgeführt wurden, nicht kennt.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Richter eine unvoreingenommene Haltung gegenüber dem Angeklagten einnehmen, die in keiner Weise durch das anklagende Argument gefälscht werden kann. 

Während der Gerichtsverhandlung werden Belastungszeugen (darunter der Geschädigte und die Gerichtspolizei), entlastende Zeugen, eventuelle Berater der Parteien und/oder vom Richter ernannte Sachverständige öffentlich gehört. In dieser Phase können auch Dokumente erworben werden, sofern sie für den Sachverhalt, auf dem sie beruhen, relevant sind. Insbesondere werden der Staatsanwalt und der Verteidiger des Klägers versuchen, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens (erste Phase) durch Zeugenaussagen sowie durch Urkundenbeweise erneut zu belegen. Der Anwalt des Angeklagten wird versuchen zu beweisen, dass die Straftat nicht begangen worden ist oder dass der Angeklagte nicht daran beteiligt war. Der Angeklagte hat das Recht, gehört zu werden, ist aber nicht dazu verpflichtet.

 

Am Ende der Hauptverhandlung überlässt der Richter den Parteien (Staatsanwalt, eventuell Nebenkläger und Verteidiger des Angeklagten) das Wort zur abschließenden Erörterung. Zum Schluss spricht der Richter ein Freispruch- oder Strafurteil aus. Das Opfer kann sich dem Verfahren noch in der ersten Verhandlung des Hauptverfahrens als Nebenkläger anschließen. In diesem Fall entscheidet das Gericht auch über eine eventuelle Entschädigung. Gegen die Verurteilungen kann Berufung eingelegt werden.

SPEZIELLE VERFAHREN

Der Strafprozess kann alternativ auch eine der hier aufgelisteten sechs Formen annehmen.

Abgekürztes Verfahren

Es handelt sich um ein Urteil, das sich grundsätzlich auf die in den Akten der Staatsanwaltschaft vorhandenen Ermittlungsergebnisse stützt und ermöglicht, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. In der Regel werden keine Zeugen gehört, wie es sonst im Hauptverfahren (3. Phase) üblich ist.  Es kann mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden. Es handelt sich um eine Belohnungsverfahrensweise, denn im Falle einer Verurteilung wird die Strafe um 1/3 vermindert.

Verständigung bzw. Deal

Es handelt sich um einer Vereinbarung zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Anwalt des Angeklagten über die Verhängung einer bestimmten Strafe, die um bis zu 1/3 der Strafe, die im Hauptverfahren (3. Phase) gelten würde, vermindert wird. Es handelt sich daher um eine Verfahrensweise, die den Angeklagten mit einer Strafminderung belohnt, wenn er sich entschließt, auf den Prozess zu verzichten. Es ist mit einer strafrechtlichen Verurteilung gleichzusetzen, doch wenn die vereinbarte Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, kann man in der Regel eine Reihe von Vorteilen geniessen, einschließlich der Nichtanwendbarkeit von Nebenstrafen (man denke an das Verbot der Berufsausübung)

Beschleunigtes Verfahren

Dieses Verfahren setzt voraus, dass der Verdächtige auf frischer Tat ertappt wurde und die Verhaftung bestätigt wurde, was dem Staatsanwalt ermöglicht, das Zwischenverfahren (2. Phase) zu überspringen und direkt zum Hauptverfahren (3. Phase) zu gelangen. Auch das Geständnis des Verdächtigen, unabhängig ob er auf frischer Tat ertappt wurde, erlaubt mit dem beschleunigten Verfahren fortzufahren. Es ist also eine Verfahrensweise, die auf das Betreffen auf frischer Tat oder das Geständnis beruht.

Sofortiges Verfahren

Auch dieses Verfahren hat die Eigenschaft, das Zwischenverfahren zu überspringen. Es handelt sich um eine Verfahrensweise, die auf Beweisen beruht und voraussetzt, dass der Angeklagte über die ihm vorgeworfenen Tatsachen befragt wurde. Dieses Verfahren kann auch vom Angeklagten beantragt werden, aber in fast allen Fällen wird es vom Staatsanwalt in Anwesenheit der oben genannten Bedingungen beantragt. Es kann sowohl zu einer Verurteilung als auch zu einem Freispruch führen.

Strafbefehl 

Der Strafbefehl ist ein deflatorisches Verfahren der Hauptverhandlung (3. Phase). Die Abschaffung der Prozessphase ist jedoch nicht sicher, da der Widerspruch gegen den Strafbefehl zur Aufnahme des Verfahrens führen kann.


Ist der Staatsanwalt der Ansicht, dass nur eine Geldstrafe verhängt werden sollte, kann er beim Ermittlungsrichter einen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen, in dem er die Höhe der Geldstrafe, die gegenüber dem Mindestbetrag um bis zur Hälfte reduziert werden kann, angibt. Es handelt sich um eine Belohnungsverfahrensweise, da es eine Strafminderung vorsieht. Der Richter, an den der Antrag gerichtet ist, kann ihn genehmigen oder auch nicht. Der Strafbefehl hat den Charakter einer Verurteilung, aber auch wenn sie vollstreckbar geworden ist, hat sie keine urteilsfähige Wirkung in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren. Neben der Strafminderung sieht der Strafbefehl die Nichtanwendung von Nebenstrafen zusätzlich zu anderen Vorteilen vor.

Erprobung

Die Erprobung steht dem Angeklagten für Verbrechen offen, die nur mit der Geldstrafe oder mit einer höchstens 4 Jahre vorgesehenen Freiheitsstrafe, sowie für eine Reihe von Straftaten, die im Artikel 550 Absatz 2 des italienischen Strafgesetzbuches aufgeführt sind, bestraft werden. Die Einstellung des Verfahrens mit einer Erprobung kann nicht mehr als einmal gewährt werden und ist in Fällen ausgeschlossen, in denen der Angeklagte vom Richter zum Gewohnheitsverbrecher oder Tendenztäter erklärt wurde. Bei der Beantragung der Erprobung muss die betreffende Person eine Reihe von Verpflichtungen unterschreiben und während der Aufhebungsdauer erfüllen.


Insbesondere wird der Angeklagte dem UEPE (Amt für den offenen Strafvollzug) anvertraut, mit der Verpflichtung zur Leistung gemeinnütziger Arbeit und der Durchführung von Wiedergutmachungsmaßnahmen zur Behebung der schädlichen oder gefährlichen Auswirkungen der Straftat. Das Amt führt die notwendigen Maßnahmen durch und berichtet dem Richter über den Fortschritt des Programms und das Verhalten der betroffenen Person. Im Falle eines Verstoßes gegen das Programm, der Verweigerung der Ausführung von gemeinnütziger Arbeit, der Begehung neuer Straftaten wird die Maßnahme vorzeitig aufgehoben und der Prozess wird wieder aufgenommen. Wenn die Zeit der Aufhebung des Verfahrens positiv verlaufen ist, wird der Richter hingegen das Ergebnis der Erprobung in einer Verhandlung bewerten und ein Feststellungsurteil über das Erlöschen der strafbaren Handlung aussprechen. Aus diesem Grund kann es als Belohnungsverfahrensweise betrachtet werden.

procedimeno speciale

DIE HAUPTRECHTSMITTEL: 2. UND 3. INSTANZ DES VERFAHRENS

BERUFUNGSPROZESS (2. INSTANZ)

In der Regel ist das Berufungsverfahren “Papierarbeit”, da die Richter der zweiten Instanz die Zeugenaussagen der ersten Instanz durchgehen und zwar im Rahmen der Anträge und Gründe der Berufungskläger, ohne in der Regel neue Beweise zu erheben. Die Berufungsgerichte sind an der mündlichen Beweisaufnahme gehindert, weil sie hauptsächlich anhand von den im Protokoll der ersten Instanz festgehaltenen Unterlagen entscheiden.


In bestimmten Fällen können oder müssen die Berufungsgerichte die mündliche Hauptverhandlung neu aufzunehmen. Nur in diesem Fall haben sie direkten Kontakt zu den Beweisquellen. Sie können das erstinstanzliche Urteil bestätigen oder aufheben.

PROZESS VOR DEM OBERSTEN KASSATIONSGERICHT (3. INSTANZ)

In Italien steht der Oberste Kassationsgerichtshof an der Spitze der Rechtsprechung.

Er erlässt Urteile dritter und letzter Instanz. Zu seinen Hauptaufgaben gehört es, die genaue Einhaltung und einheitliche Auslegung des Gesetzes, die Einheit des nationalen Rechts und die Achtung der Grenzen der verschiedenen Jurisdiktionen zu garantieren.


Gegen die von den Richtern im Berufungsverfahren oder direkt (Überspringen der Berufung) erlassene Maßnahmen, kann nur in bestimmten Fällen Beschwerde beim Kassationsgericht eingelegt werden: hauptsächlich bei Verstößen gegen das Strafrecht oder bei offensichtlicher Unlogik oder mangelnder Motivation.

Stellt der Obere Gerichtshof einen der oben genannten Mängel fest, so ist er nicht nur befugt und verpflichtet, die Entscheidung der Vorinstanz zu widerrufen, sondern auch den Rechtsgrundsatz darzulegen, den die angefochtene Maßnahme zu beachten hat: ein Grundsatz, dem auch das vorlegende Gericht im Rahmen desselben Verfahrens bei der Prüfung des Sachverhalts nicht widersprechen kann.


Die vom Kassationsgericht aufgestellten Grundsätze stellen jedoch einflussreiche Präzedenzfälle dar, da die Richter der unteren Gerichte in der Mehrzahl der Fälle den Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs nachkommen.

impugnazioni
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