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Aspekte der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit der Etikettierung

Aggiornamento: 8 nov 2022

Der Verbraucher hat das Recht, wahrheitsgetreue Informationen über die Zusammensetzung, Eigenschaften und Herkunft des Produktes zu erhalten.

Der Verkauf einer Sache, die vom Erklärten abweicht, verwirklicht einen Betrug, der mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu € 2.000 [Art. 515 des Cp (it. StGB)] geahndet wird. Nach dem Kassationsgericht erfüllt die Lieferung von zertifiziertem Büffelmozzarella aus Campana das Delikt, auch wenn er nur teilweise mit eingefrorener Büffelmilch statt mit frischer hergestellt wurde.

Allein die Ausstellung von Waren auf Regalen, Theken oder Vitrinen, die den Etiketten nicht entsprechen, stellt einen strafbaren Versuch dar. Artikel. 517- quater it. StGB stellt die falsche Angabe von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen der landwirtschaftlichen Lebensmittel unter Freiheits- und Geldstrafe. Absatz 2 desselben Artikels bestraft die Einführung in Italien und den Verkauf von Produkten mit falschen geografischen Angaben (ggA) oder geschützten Ursprungsbezeichnungen (gU) von Lebensmitteln.

Die gefälschten Waren, die Straftatmittel und der dadurch erzielte Gewinn unterliegen der Beschlagnahme und Einziehung. Wenn die Beschlagnahme nicht mehr möglich ist, kann der Richter die Beschlagnahme anderer Waren und Summen im gleichen Wert anordnen.

Für diese Verbrechen ist ebenfalls Verwaltungsverantwortung des Unternehmens vorgesehen mit einer angedrohten Sanktion von bis zu 500 Sätzen. Jeder Satz variiert zwischen 258 EUR – 1.549 EUR.

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