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Die Pflichten des Auftraggebers bei der Beauftragung von Arbeiten

Aktualisiert: 8. Nov. 2022

Die Vergabe von Arbeiten oder Dienstleistungen an externe Auftragnehmer ist seit jeher der typische Moment wo sich Arbeitsunfälle ereignen. Der häufigste Fehler den der Auftraggeber begeht ist, dass vollständige Vertrauen in der Organisation und Kompetenz des Auftragnehmers. Artikel. 28 Gesetzesverordnung Nr. 81/08 enthält jedoch eine Verpflichtung für den Auftraggeber, die technische und die berufliche Qualifikation des Auftragnehmers zu überprüfen und ihm detaillierte Informationen zu den spezifischen Risiken des Arbeitsplatzes, sowie der adoptierten Arbeitsverhüttungsmaßnamhen zu liefern. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen ebenfalls bei der Umsetzung der Unfallverhütungsmaßnahmen kooperieren und die Aktivitäten zum Schutz der Arbeitnehmer von den Arbeitsrisiken koordinieren, insbesondere von solchen die durch die Interferenz der an einem komplexen Vorhaben beschäftigten Unternehmen resultieren. Die Aufgabe, die oft übersehen wird, die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen Unternehmen zu fördern liegt bei dem Auftraggeber. Der letzten wird durch die Entwicklung von DUVRI nachgekommen, ein Dokument zur Bewertung der Risiken entstehend durch die Interferenz der Arbeitnehmer der verschiedenen Unternehmen. Bei einem Unfall führt das Unterlassen der Ausarbeitung dieses Dokuments sehr oft zu einer strafrechtlichen Anklage des Arbeitgebers und seines Personals auch für sehr schwere Verbrechen wie fahrlässige Tötung und Körperverletzungen.



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