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Lebensmittelkontrollen und Verbrechen

Aggiornamento: 8 nov 2022

EXPO 2015 Milano setzt sich das ehrgeizige Ziel, der Menschheit eine gute, gesunde, ausreichende und nachhaltige Ernährung zu sichern. Die Teilnehmer werden ihre spezifischen Kompetenzen einbringen. Das Ergebnis wird sicherlich beträchtlich sein.

In Italien werden die Betriebe, Landwirte, Verpacker, Händler, Spediteure und Gastronomen seitens einer schwer überschaubaren Vielfalt an Kontrollstellen strengen Kontrollen unterzogen.

Auf zentraler Ebene gibt es die verschiedenen Kontrollstellen des Gesundheitsministeriums, die über das ganze Land verteilt sind.

Darüber hinaus gibt es die Betrugsbekämpfungsstelle des Landwirtschaftsministeriums.

Durch die Zollagentur und die Finanzpolizei führt auch das Wirtschaftsministerium Steuerkontrollen für Lebensmittel aus.

Auf regionaler Ebene gibt es die Dienststellen für Lebensmittelhygiene, Veterinärdienst, ARPA und die Institute für Tierprophylaxe.

Schließlich sind durch die NAS auch die Carabinieri als Abteilung des Verteidigungsministeriums flächendeckend zuständig.

Jedes Ministerium wollte eine oder mehrere Stellen der Lebensmittelkontrolle widmen. Im Rahmen dieser Kontrollen kommen oft strafrechtlich relevante Zuwiderhandlungen ans Licht.

Art. 5 von Gesetz 283/62 bestraft unter anderem das Vorhandensein von giftigen Rückständen landwirtschaftlichen Ursprungs in Lebensmitteln und die unsachgerechte Lebensmittelaufbewahrung. Art. 6 bestraft die Produktion und den Handel von bestimmten Stoffen ohne ministerielle Genehmigung.

Art. 12 bestraft die Einfuhr von Stoffen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Art. 440 des Cp (it. StGB) bestraft die Verfälschung von Wasser und Nahrungssubstanzen.

Auch der bloße Besitz von verfälschten oder gesundheitsschädlichen Substanzen in der Nahrung zwecks Handelns, wird mit den in Art. 442 Cp angedrohten Strafen bestraft.

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