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Fehlen oder totale Abweichung der Immobilie von der Baugenehmigung

Aggiornamento: 8 nov 2022

Die Durchführung von Bauarbeiten ohne Baugenehmigung bzw. in völliger Abweichung von den darin enthaltenen Vorgaben, stellt ein schweres Vergehen im Sinne von Buchst. b) Kunst. 44 DPR 380/2001 (Dekret des Präsidenten der Republik) dar. Dieses Vergehen wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zusätzlich zu einer Geldstrafe bestraft.

Eine Baugenehmigung ist dann erforderlich, wenn ein Bauwerk vorliegt. Der Begriff Bauwerk umfasst jede bauliche Anlage sowie deren Modifizierung. Diese muss eine städtebauliche Umwandlung der Flächen bewirken, d.h. zu einer dauerhaften Veränderung des Ortszustands führen.

Eine Baugenehmigung wurde beispielhaft in folgenden Fällen als erforderlich angesehen: für die Erweiterung eines Industriegeländes, für den Bau von Parkplätzen, für den Unterbau mit Stahlbeton, für den Kühlzellen- und Industrieanlagenbau.

Unter den entsprechenden Tatbestand fallen auch die Umwidmung der Nutzungsart der Immobilie durch die Durchführung von Arbeiten auch geringeren Ausmaßes sowie Restrukturierungen einschließlich Veränderungen an der Fassade.

Bei dem Vergehen handelt es sich um ein Zustandsdelikt mit dauerhafter Wirkung. Für dessen Vollendung ist nicht erforderlich, dass die Bauarbeiten beendet sind, soweit die Abweichung von der Baugenehmigung auch schon während der Bauarbeiten sichtbar ist.

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